Sportwetten Österreich 2026: Was die Landesbewilligung ändert, was die Wettgebühr kostet

Updated November 2026
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Stand: 6. November 2026 — geprüft gegen die von tipp3 und win2day veröffentlichten Wettordnungen und Impressen, gegen die Angaben der weiteren genannten Anbieter sowie gegen die im Bundesfinanzgesetzblatt kundgemachte Fassung des § 33 TP 17 GebG.

Ein verschneiter Skihang im Winterlicht mit einer leeren Liftspur, im Hintergrund Nadelwald und klarer Himmel, keine Personen.
Seit dem 1. April 2025 unterliegen in Österreich alle Einsätze auf Sportwetten einer Gebühr von 5 Prozent.

Wettanbieter in Österreich: zehn Plattformen im direkten Vergleich

Österreich kennt keine bundesweite Lizenz und keine zentrale Behörde, die Sportwettenanbieter führt. Wer in Österreich legal oder reguliert Wetten annimmt, hält eine Bewilligung des jeweiligen Bundeslandes, in dem er die Wett-Daten bereitstellt. Diese Bewilligungen erteilen die neun Landesregierungen nach den jeweiligen Wettgesetzen — Niederösterreich, Wien, Oberösterreich, Tirol und die übrigen Länder haben je eigene Regelwerke. Damit unterscheidet sich der österreichische Markt grundlegend von Deutschland, wo eine zentrale Lizenz und ein gemeinsames Register existieren.

Die Übersicht der Wettanbieter trennt zwei Gruppen: Anbieter mit einer vom Betreiber selbst genannten Landesbewilligung, und Anbieter ohne eine solche Bewilligung, die in Österreich von Spielern genutzt werden. Eine ausländische Lizenz — Malta, Gibraltar, Anjouan, Tobique — ersetzt die Landesbewilligung nicht und löst keine österreichische Selbstsperre aus.

Anbieter Bewilligung in Österreich Betreiber / berichtete Lizenz
tipp3 Niederösterreich (Bescheid vom 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020, auf Basis NÖ Wettgesetz LGBl. Nr. 58/2020) Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H., Wien
win2day Niederösterreich (Bescheid vom 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020, auf Basis NÖ Wettgesetz) Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH
Starsportwetten Bewilligung vorhanden — Land und Bescheidnummer vom Betreiber nicht veröffentlicht Star Sportwetten GmbH
Vierklee Tirol (Bewilligung Zl. IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung, Buchmacher- und Totalisateurgesetz) Vierklee Wettbüro GmbH
Admiral Oberösterreich (Bewilligung nach dem Oö. Wettgesetz) ADMIRAL Sportwetten GmbH, Gumpoldskirchen
Merkur Bets Bewilligung vorhanden — Land und Bescheidnummer vom Betreiber nicht veröffentlicht Betreiber nicht veröffentlicht
20Bet ohne österreichische Bewilligung Anjouan Gaming Board (ALSI-202505033-FI2), Lumora Digital Lt.
Drakaris ohne österreichische Bewilligung Tobique Gaming Commission (Lizenznummer 0000002), Novatrix SRL, Costa Rica
888sport ohne österreichische Bewilligung Gibraltar, Evoke plc, London notiert (Kürzel EVOK)
Winz.io ohne österreichische Bewilligung Tobique Gaming Commission und Anjouan (ALSI-202508056-FI2)

Was die Tabelle nicht zeigt: die Stake- und Selbstsperr-Regeln der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich, und die Spielerschutz-Instrumente sind Sache jedes Anbieters. Dazu mehr im Abschnitt zu Spielerschutz und in den Anbieterporträts.

Für wen diese Sortierung taugt: Wer sicher sein will, dass eine österreichische Behörde für den Anbieter verantwortlich zeichnet, findet in den ersten sechs Reihen Anbieter, die im Impressum oder in der Wettordnung eine Landesbewilligung nennen. Wer bewusst eine Plattform mit internationalem Wettprogramm, anderen Zahlungswegen oder höheren Limits sucht, findet sie in der zweiten Hälfte — mit dem Wissen, dass keine österreichische Stelle diese Anbieter beaufsichtigt und kein österreichisches Limit- oder Sperrregister für sie gilt.

Wie Sportwetten in Österreich funktionieren: Quoten, Marge und Einsatz

Sportwetten sind in Österreich kein Glücksspiel im Sinn des Bundesgesetzes. Der Verwaltungsgerichtshof hat den klassischen Wett-Tipp bereits 2015 aus dem Glücksspielbegriff des GSpG ausgenommen. Damit fehlt auf Bundesebene eine Konzession, eine zentrale Aufsichtsbehörde und ein einheitliches Register. Die Zuständigkeit liegt ausschließlich bei den Bundesländern, und jedes Land legt selbst fest, wer Sportwetten anbieten darf, in welcher Höhe gewettet werden darf und welche Livewetten erlaubt sind. Für Wettkunden heißt das: Es gibt keine bundesweite Selbstsperre, kein bundesweites Einzahlungslimit und keine bundesweite Whitelist geprüfter Anbieter.

Die Quote, zu der ein Anbieter ein Ergebnis anbietet, ist das eine, was jede Wette bestimmt. Sie ist im österreichischen Sprachgebrauch eine Dezimalquote mit Komma — 2,10 statt 2.10 — und gibt an, mit welchem Faktor der Einsatz im Gewinnfall zurückgezahlt wird. Eine Wette zu 2,10 bringt bei 10 € Einsatz 21 € zurück, davon 11 € Reingewinn. Wetten lassen sich einzeln (Einzelwette), kombiniert (Kombiwette mit 3 bis 10 Tipps) oder als Systemwette spielen.

Was Quoten nicht zeigen, ist die Marge des Buchmachers. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1,90 und 1,90 ergibt sich rechnerisch: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) ≈ 0,95 oder rund 95 %. Der Buchmacher behält die restlichen 5 % als Marge — das ist die Differenz zwischen dem, was die Wettkunden insgesamt setzen, und dem, was sie bei perfekter Verteilung zurückbekommen. Bei einem Drei-Wege-Markt wie 1/X/2 mit 2,20/3,40/3,10 liegt die Auszahlungsquote typischerweise zwischen 90 und 94 %, die Marge also zwischen 6 und 10 %. Welche Werte im Einzelnen anfallen, hängt vom Markt, vom Zeitpunkt der Wettabgabe und vom Anbieter ab; die Spanne 5 bis 10 % ist auf den österreichischen Buchmacher-Märkten üblich.

Einsatzlimits sind in Österreich nicht einheitlich geregelt. Die Bundesländer setzen eigene Höchstgrenzen: Oberösterreich und Niederösterreich begrenzen den Einsatz pro Wette mit 500 €, Wien an terminals ohne Counter auf 40 € pro Wette. Die online geltenden Limits für Anbieter mit Sitz im jeweiligen Land hängen vom Standort der Wett-Daten ab, wie der Verwaltungsgerichtshof für Oberösterreich bestätigt hat. Einzahlungs-, Verlust- und Wochenlimits sind Sache des jeweiligen Anbieters — sie stehen in dessen Spielerschutz- oder Wettordnung, nicht im Gesetz.

Wetten, die nicht als Sportereignis zählen — Politikwetten, TV-Shows, virtuelle oder aufgezeichnete Rennen — sind in Österreich keine Sportwetten und können nicht über eine Landesbewilligung abgedeckt werden. Zu E-Sports als Wettinhalt gibt es keine klare österreichische Regelung; seriöse Buchmacher, die E-Sports anbieten, listen den Markt im Wettprogramm mit eigener Marktstruktur.

Die Rechtslage: warum es in Österreich keine Bundeslizenz für Sportwetten gibt

Sportwetten sind in Österreich Ländersache, weil der Bund sie nicht als Glücksspiel einordnet. Wer in Österreich ein Wettlokal eröffnen oder eine Wett-App betreiben will, braucht eine Bewilligung des Bundeslandes, in dem die Wett-Daten bereitgestellt werden. Diese Bewilligungen sind nicht mit den Konzessionen des Glücksspielgesetzes zu verwechseln, die der Bund für Lotterien und Casinos vergibt.

Leerer Sitzungssaal mit Holzbänken im Morgenlicht
Rechtsgrundlage für tipp3-Sportwetten ist das NÖ Wettgesetz vom 27.05.2020 (LGBl. Nr. 58/2020).

Die wichtigsten Landesgesetze:

Dass die Bewilligung am Ort der Datenbereitstellung hängt, hat der Verwaltungsgerichtshof für Oberösterreich im April 2026 ausdrücklich bestätigt. Damit unterliegt ein Anbieter, dessen Server in einem anderen Land steht, nicht automatisch dem Wettgesetz jenes Bundeslandes, in dem er Spieler wirbt. Diese Konstruktion ist politisch und juristisch umstritten: Landtagsmotionen in Niederösterreich und der Steiermark haben 2025 einheitliche Regeln gefordert, durchgesetzt hat sich bislang keine.

Was das für Spieler bedeutet:

Was die Landesgesetze allesamt vorsehen, ist eine Altersgrenze von 18 Jahren. Wer unter 18 wettet, verstößt gegen die jeweilige Wettordnung, und kein österreichischer Anbieter mit Bewilligung lässt Minderte hier ab.

Wettgebühr und Steuern: was die 5 % seit April 2025 bedeuten

Seit dem 1. April 2025 unterliegt jeder Einsatz auf eine Sportwette in Österreich einer Wettgebühr von 5 %. Die Rechtsgrundlage ist § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 des Gebührengesetzes in der Fassung BGBl. I Nr. 7/2025. Vor dem 1. April 2025 lag der Satz bei 2 %, eingeführt am 1. Oktober 2005. Die Gebühr ist eine bundesgesetzlich geregelte Abgabe, die den kommerziellen Abschluss oder die Vermittlung der Wette betrifft, nicht den Wettkunden direkt.

Was die Wettgebühr vom Spieler unterscheidet: Sie wird vom Betreiber geschuldet, nicht vom Wettenden. Wie der Anbieter sie weitergibt, ist seine Entscheidung. tipp3 veröffentlicht dazu ein konkretes Beispiel: 10 € Einsatz zu Quote 2,00 ergeben einen Bruttogewinn von 20 €. Bei einem verlorenen Tipp trägt tipp3 die 1 € Gebühr selbst. Bei einem gewonnenen Tipp werden 5 % vom Gewinn abgezogen, der mögliche Gewinn bleibt damit bei 19 €. Gewinne aus Cash-Outs und aus „ja/nein“- oder „alle 7“-Wetten sind von dem Abzug ausgenommen.

Dieser Mechanismus ist nicht selbstverständlich. Andere Anbieter können die Gebühr vollständig über die Quoten tragen, sie pauschal vom Auszahlungsbetrag abziehen oder sie in den AGB anders abrechnen. Dass eine Wettgebühr bezahlt wurde, sagt nichts darüber aus, ob ein Anbieter eine österreichische Bewilligung hat — auch ausländische Anbieter, die Spieler aus Österreich bedienen, können der Gebühr unterliegen.

Zu den Steuern auf Gewinne privater Wettkunden: Eine eindeutige österreichische Regelung speziell für Sportwetten-Gewinne wurde in den verfügbaren Quellen nicht gefunden. Für die persönliche Veranlagung gilt die allgemeine Auslegung des Einkommensteuergesetzes; bei Fragen zur Versteuerung von Wettgewinnen ist der Steuerberater oder das Finanzamt die richtige Adresse. Die Seite schreibt hier bewusst keine pauschale Aussage, weil eine falsche Information in diesem Bereich teurer werden kann als ein verlorener Wettschein.

Spielerschutz: warum es keine bundesweite Sperre und kein bundesweites Limit gibt

Der Spielerschutz im Bereich Sportwetten ist in Österreich pro Anbieter organisiert. Es gibt weder ein nationales Selbstsperrregister noch ein bundesweites Einzahlungslimit, und das Glücksspielreformgesetz 2026, das einen Sperrregister und einen Limitregister vorsieht, betrifft GSpG-Glücksspiele, nicht die länderbewilligten Sportwetten.

Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Glas Wasser, ruhige Abendstimmung in einem Wohnzimmer.
Für win2day Sportwetten gilt bis zum Alter von 26 Jahren ein Einzahlungslimit von maximal 250 € pro Woche, ab 26 Jahren 1.680 € pro Kalendermonat.

Was jeder Anbieter mit Landesbewilligung selbst vorsieht:

Konkrete Werte, die Anbieter in ihren Bedingungen veröffentlichen:

Anbieter Einzahlungslimit Verlustlimit Einsatzlimit Selbstsperre
win2day (bis 26 Jahre) 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag) — — pro Anbieter, Antrag auf Erhöhung möglich
win2day (ab 26 Jahre) 1.680 € pro Kalendermonat — — pro Anbieter, Antrag auf Erhöhung möglich
tipp3 bis 1.950 € pro Woche bis 5.000 € pro Woche bis 10.000 € pro Tag 1, 2 oder 3 Jahre, nicht aufhebbar

Was diese Tabelle zeigt: Die Schwellen unterscheiden sich erheblich. Wer unter 26 ist und bei win2day wettet, hat pro Woche nur ein Viertel des Limits, das ein Spieler bei tipp3 zur Verfügung hat. Wer die Limits bewusst knapp setzt, um nicht mehr auszugeben als verplant, sollte vor der Anmeldung prüfen, welche Stufen der Anbieter anbietet und ab welchem Alter sie greifen.

Was die Tabelle nicht zeigt: Die Limits gelten pro Anbieter, nicht personen- oder bankkontoübergreifend. Eine Selbstsperre bei tipp3 hindert niemanden, bei einem anderen österreichischen Anbieter ein Konto zu eröffnen. Wer die Notwendigkeit sieht, sich selbst zu sperren, sollte mehrere Anbieter gleichzeitig sperren oder einen Anbieter mit dem passenden Limitsystem wählen und das Limit von Anfang an konservativ setzen.

Für Konfliktfälle: Wer das Gefühl hat, die Kontrolle über das eigene Spielen zu verlieren, kann sich an die Anlaufstelle des jeweiligen Anbieters oder an playsponsible.at wenden. Beide nehmen Anfragen entgegen und verweisen auf die nächsten Schritte.

Bonus und Gratiswetten: was Aktionsbedingungen in Österreich wirklich kosten

Jeder Bonus, jede Gratiswette und jede Quotenaufwertung ist eine freiwillige Bedingung des Betrreibers. Es gibt keine österreichische Stelle, die Bonusbedingungen prüft, keine maximale Bonus-Summe und keine maximale Umsatzanforderung, die ein Anbieter einhalten muss. Die Bedingungen stehen in den Aktionsbedingungen oder in der Wettordnung des Anbieters; sie zu lesen, bevor man eine Aktion annimmt, ist die einzige Kontrolle, die der Markt hergibt.

Was eine typische österreichische Bonusaktion ausmacht:

Vierklee nennt auf der eigenen Info-Seite einen Neukundenbonus von bis zu 100 € und veröffentlicht keine konkreten Aktionsbedingungen; diese sind im Wettkonto hinterlegt. Bei anderen Anbietern variieren die Bedingungen deutlich: typische Mindestquoten für qualifizierende Wetten liegen zwischen 1,50 und 2,00, typische Umsatzfaktoren zwischen dem 3-fachen und dem 10-fachen des Bonus.

Der Mechanische Aufwand: Sinn und Unsinn eines Bonus entscheidet sich nicht am Prozentwert, sondern an drei Stellen:

Wer den Bonus als Werbung des Anbieters versteht, prüft die Bedingungen, bevor er einzahlt. Wer die Bedingungen nicht lesen will, sollte besser auf den Bonus verzichten: 100 % auf 100 € klingt nach 100 € geschenkt, kostet bei 5-fachem Umsatz zu Mindestquote 1,80 aber 500 € Wetteinsatz mit einem statistisch zu erwartenden Verlust in Höhe der Marge. Bei einer Marge von 5 % liegt dieser statistische Verlust bei rund 25 €, was den Bonus von 100 € auf 75 € Nettowert reduziert. Wer den Bonus nimmt, sollte wissen, was er dafür tut.

Anbieter im Detail

tipp3: Bewilligung in Niederösterreich, Wettprogramm aus den Trafiken

tipp3 ist der historische österreichische Wettanbieter und wurde im April 2000 als Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. in Wien gegründet. Der erste Wettschein datiert vom 24. August 2001. Heute betreibt tipp3 über 3.600 Annahmestellen — Trafiken und eigene Filialen — sowie die gleichnamige App und das Webportal Tipp3.at. Die Wettannahme in den Annahmestellen fällt in die Aufsicht der jeweiligen Landesregierung, in Wien in jene des Magistrats der Stadt Wien.

Die Bewilligung ist die des Niederösterreichischen Wettgesetzes (LGBl. Nr. 58/2020), erteilt mit Bescheid vom 10.12.2020 unter der Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020. Damit ist tipp3 einer der beiden Anbieter, die ihre Bewilligung mit Aktenzahl veröffentlichen — bei den meisten Mitbewerbern fehlt diese Transparenz.

Das Wettprogramm deckt die in Österreich stark nachgefragten Sportarten ab: Fußball mit Bundesliga, 2. Liga, Cup und europäischen Top-Ligen, Eishockey mit Erste Bank Eishockey Liga und NHL, Tennis mit ATP und WTA, Skisport mit Weltcup und Saison-Rennen, Handball und Basketball. Die Quoten liegen auf dem Niveau eines klassischen österreichischen Buchmachers: Für ausgeglichene Ereignisse liegt die Marge im einstelligen Prozentbereich, in Nischenmärkten höher.

Wettbedingungen, die im Wettprogramm zu beachten sind:

Spielerschutz-Instrumente:

Die Wettgebühr rechnet tipp3 transparent ab: 5 % auf den Bruttogewinn, nicht auf den Einsatz. Bei verlorenen Wetten trägt tipp3 die Gebühr selbst.

Für wen tipp3 taugt: Wer eine klassische österreichische Wettplattform mit nachvollziehbarer Bewilligung, klar formulierten Spielerschutz-Instrumenten und gebührenfreien Sonderwetten sucht, ist hier richtig. Wer besonders hohe Quoten in Nischenmärkten oder ein Casino-Angebot erwartet, wird bei tipp3 nicht fündig — der Anbieter konzentriert sich auf Sportwetten.

win2day: Niederösterreich-Bewilligung für Sportwetten, GSpG-Regime für Lotto und Casino

Win2day.at ist das gemeinsame Portal der Österreichischen Lotterien für Lotto, Rubbellose, Casino-Spiele und Sportwetten. Die Sportwetten sind über die gleiche NÖ-Bewilligung wie tipp3 abgedeckt (Bescheid vom 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020); die Lotto- und Casino-Angebote laufen unter der Konzession des Glücksspielgesetzes, also unter Bundesrecht. Diese Trennung ist nicht kosmetisch: Für die Sportwetten gelten die Wettgesetze der Länder, für die übrigen Produkte das GSpG.

Wetten lässt sich auf Fußball, Eishockey, Tennis, Skisport und eine Reihe weiterer Sportarten; das Wettprogramm ist gegenüber dem von tipp3 etwas schmaler, dafür ist win2day in Österreich die Anlaufstelle für die Kombination aus Wette und Lotterie auf einem Konto.

Spielerschutz-Instrumente, die für die Sportwetten gelten:

Was diese Stufen konkret bedeuten: Ein 25-Jähriger hat bei win2day 250 € pro Woche zur Verfügung — bei einem wöchentlichen Hauptumsatz von 200 € bleibt wenig Puffer für Sonderwetten. Ein 30-Jähriger hat 1.680 € pro Monat, was bei täglichem Wetten rund 55 € pro Tag entspricht. Wer konservativ plant, sollte vor der Anmeldung klären, in welche Stufe er fällt und ob die Limits zu seinem Wettverhalten passen.

Für wen win2day taugt: Wer Lotto, Casino und Sportwetten auf einem Konto haben will und mit den strengen Wochen- bzw. Monatslimits leben kann, ist hier richtig. Wer hohe Einsätze plant, ist mit dem Limit von 250 € pro Woche bei unter 26-Jährigen schnell am Rand — die Erhöhung auf Antrag ist möglich, aber an eine Prüfung gebunden.

Starsportwetten: Bewilligung im Google-Play-Eintrag, Impressum schweigt

Die Starsportwetten-App tritt im App-Eintrag mit dem Hinweis auf, „behördlich bewilligter Sportwettenanbieter“ zu sein. Genannt wird ein Bescheid vom 8. März 2022, mit dem die Starbet24 GmbH die Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten erhalten haben will. Welches Bundesland den Bescheid erteilt hat und welche Aktenzahl er trägt, veröffentlicht der Anbieter nicht.

Diese Intransparenz ist ein Argument, kein Urteil: Die Bewilligung kann durchaus existieren und korrekt sein, sie lässt sich von außen aber nicht prüfen, weil weder das Bundesland noch die Bescheidnummer genannt werden. Wer Wert auf eine nachvollziehbare Bewilligung legt, findet bei tipp3, win2day und Vierklee Aktenzeichen im Impressum.

Für wen Starsportwetten taugt: Wer eine App mit österreichischer Bewilligung sucht und die fehlende Offenlegung von Bundesland und Bescheidnummer akzeptiert, kann das Angebot nutzen. Wer die Bewilligung vor der Anmeldung prüfen will, sollte direkt beim Anbieter nachfragen oder die App-Store-Beschreibung als Stand heranziehen.

Vierklee: Tiroler Bewilligung, Klarheit in den Bedingungen

Vierklee nennt im Impressum die Bewilligung IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung und das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz als anwendbares Recht. Damit ist Vierklee einer der wenigen Anbieter, die sowohl die Bewilligungsbehörde als auch die Bescheidnummer veröffentlichen — diese Form der Transparenz schafft Vertrauen.

Das Angebot umfasst Sportwetten in Tiroler Wettterminals und online; der Sitz des Unternehmens ist Vierklee Wettbüro GmbH. Ein Neukundenbonus von bis zu 100 € ist auf der Startseite angekündigt, die genauen Bedingungen — Mindestquote, Umsatzfaktor, Frist — sind nicht im Impressum, sondern im Wettkonto hinterlegt.

Für wen Vierklee taugt: Wer einen österreichischen Anbieter mit vollständig dokumentierter Tiroler Bewilligung sucht und mit dem regionalen Schwerpunkt des Unternehmens leben kann, ist hier richtig. Wer ein bundesweit dichtes Annahmestellennetz erwartet, ist bei tipp3 besser aufgehoben.

Admiral: Oberösterreich-Bewilligung, Marke der Novomatic-Gruppe

Admiral Sportwetten gehört zur ADMIRAL Sportwetten GmbH mit Sitz in Gumpoldskirchen, einem Unternehmen der Novomatic-Gruppe. Das Unternehmen wurde von Walter Grubmüller gegründet und war zwischen 2001 und 2006 an der Wiener Börse notiert. Heute hält Admiral die Bewilligung des Oö. Wettgesetzes und ist einer der großen österreichischen Anbieter.

Admiral betreibt sowohl stationäre Annahmestellen als auch Online-Sportwetten; in den Annahmestellen liegen Sportwetten-Terminals, in den Filialen Wettannahme mit Schalterpersonal. Livewetten sind in Oberösterreich nur auf numerische Zwischen- oder Endergebnisse sowie auf Torschützen-Wetten beschränkt — wer auf „nächste Ecke“ oder „nächster Ballbesitz“ wetten will, ist hier falsch.

Für wen Admiral taugt: Wer in Oberösterreich wohnt und die lokale Infrastruktur nutzen will, hat hier kurze Wege. Wer ein breites Online-Wettprogramm mit tiefen Nischenmärkten erwartet, findet bei Admiral ein solides Angebot, aber keine Überraschungen.

Merkur Bets: Markenwechsel von Cashpoint seit Juni 2025

Die österreichische Sportwetten-Sparte der Merkur Group tritt seit Juni 2025 unter der Marke Merkur Bets auf, vorher unter Cashpoint Sportwetten mit Sitz in Gerasdorf bei Wien. Cashpoint wurde 1996 gegründet und zählt zu den etablierten österreichischen Anbietern mit Station in Annahmestellen und Online-Angebot.

Eine Landesbewilligung wird vom Betreiber beansprucht, aber Land und Bescheidnummer sind auf den üblichen Informationsseiten nicht veröffentlicht. Wie bei Starsportwetten bedeutet das nicht zwingend ein Problem mit der Bewilligung, sondern eine Lücke in der externen Prüfbarkeit.

Für wen Merkur Bets taugt: Wer die Marke Cashpoint kennt und den neuen Namen akzeptiert, hat hier ein etabliertes Angebot mit österreichischem Hintergrund. Wer die Bewilligung nachprüfen will, muss beim Anbieter direkt nachfragen.

20Bet: Anjouan-Lizenz, ohne österreichische Bewilligung

20Bet wird von Lumora Digital Lt. betrieben und besitzt eine Lizenz der Anjouan Gaming Board mit der Nummer ALSI-202505033-FI2. Das Angebot startete 2020.

Wer 20Bet nutzt, wettet unter maltesischem und anjouanesischem Recht, nicht unter österreichischem Wettgesetz. Das hat drei praktische Konsequenzen:

Für wen 20Bet taugt: Wer ein internationales Wettprogramm, Krypto-Einzahlungen oder andere Zahlungswege sucht, die österreichische Anbieter nicht anbieten, kann 20Bet nutzen — mit dem Wissen, dass die Rechtsdurchsetzung nicht über Wien, Niederösterreich oder Tirol läuft.

Drakaris: Tobique-Lizenz, ohne österreichische Bewilligung

Drakaris wird laut AGB von der Novatrix SRL mit Sitz in Cartago, Costa Rica, betrieben und ist nach eigenen Angaben von der Tobique Gaming Commission unter Lizenznummer 0000002 lizenziert. Die AGB sind in englischer Sprache verfasst; die deutsche Sprachversion auf der Seite trägt den Stand vom 12.06.2025.

Die rechtliche Lage ist dieselbe wie bei 20Bet: keine österreichische Aufsicht, keine österreichische Selbstsperre, die Wettgebühr fällt dennoch an. Wer bei Drakaris wettet, akzeptiert die AGB des Anbieters als Rechtsgrundlage.

Für wen Drakaris taugt: Wer eine Plattform mit Tobique-Lizenz und Costa-Rica-Betreiberschaft nutzen will, kann das tun, sollte aber wissen, dass Tobique eine kleine kanadische Lizenzbehörde ist und nicht das Ansehen einer maltesischen oder einer österreichischen Bewilligung hat.

888sport: Gibraltar-Lizenz der Evoke plc

888sport gehört zur evoking plc (früher 888 Holdings) mit Sitz in Gibraltar, notiert an der London Stock Exchange unter dem Kürzel EVOK. Die Lizenz ist die der Regierung von Gibraltar. Für österreichische Spieler gilt: Die Wettgebühr wird vom Anbieter getragen und über die Auszahlung verrechnet; eine österreichische Selbstsperre hilft hier nicht.

Für wen 888sport taugt: Wer eine etablierte internationale Marke mit Börsennotierung sucht, findet hier ein vollständiges Wettprogramm. Wer eine österreichische Bewilligung erwartet, liegt falsch.

Winz.io: Tobique und Anjouan, deutsche Sprachversion führt nur Tobique auf

Winz.io gibt auf der englischen Seite zwei Lizenzen an, Tobique und Anjouan, nennt aber auf der deutschen Seite nur die Tobique Gaming Commission. Die Lizenznummern: Tobique 0000002, Anjouan ALSI-202508056-FI2. Die Konsequenzen sind dieselben wie bei den anderen Anbietern ohne österreichische Bewilligung: keine österreichische Aufsicht, keine Selbstsperre über österreichische Anbieter hinweg, Wettgebühr wird vom Anbieter getragen und weitergereicht. Die deutsche Sprachversion mit nur einer Lizenzangabe ist ein Hinweis, aber kein Beweis — die Lizenz beider Behörden sollte im Wettkonto oder in den vollständigen AGB stehen.

Für wen Winz.io taugt: Wer Kryptowährungen als Zahlungsweg nutzen will, hat hier eine Plattform, die das akzeptiert. Wer auf eine österreichische Bewilligung Wert legt, ist hier falsch.

Wer in Österreich Sportwetten vergleicht: eine Lese-Anleitung für diese Seite

Die Reihenfolge der Anbieter in dieser Übersicht folgt zwei Kriterien: zuerst die nachvollziehbare Landesbewilligung, dann das Vorhandensein einer Lizenzangabe. Anbieter mit einer vom Betreiber veröffentlichten Bewilligung stehen vor Anbietern ohne eine solche. Wer eine österreichische Behörde als Ansprechpartner will, sortiert nach diesem Muster.

Was die Bewertung nicht leisten kann: keine Tabelle und kein Vergleich kann einen Tipp auf den Ausgang eines Spiels liefern. Wer eine Wette platziert, zahlt die Marge des Marktes — bei 5 bis 10 % ist das der Preis, den der Markt für die Dienstleistung Quoten, Wettabwicklung und Auszahlung nimmt. Wer auf Dauer gewinnen will, muss den Markt schlagen, nicht nur verstehen.

Was eine ehrliche Bewertung leisten kann: zeigen, welche Anbieter ihre Bewilligung offenlegen, wie hoch die Limits der einzelnen Plattformen sind, welche Spielerschutz-Instrumente angeboten werden und welche Anbieter ihre Wettgebühr offen ausweisen. Wer diese Punkte vor der Anmeldung prüft, geht mit klareren Bedingungen in den Markt.

Wettgebühr konkret: ein Rechenbeispiel zur Marge

Ein einfacher Zwei-Wege-Markt wie „Heimsieg oder Auswärtssieg“ wird mit Quoten 1,90 und 1,90 angeboten. Was bleibt davon beim Buchmacher?

Zwei Quoten 1,90 und 1,90 ergeben rechnerisch: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) ≈ 0,947 oder rund 95 %. Der Buchmacher behält 100 − 95 = 5 % als Marge.

In Euro: Wenn 100 Wettkunden je 10 € setzen, fließen 1.000 € in den Markt. Bei ausgeglichenem Ergebnis zahlt der Anbieter 950 € als Gewinne aus; 50 € sind Marge. Bei einem Drei-Wege-Markt mit Quoten 2,20/3,40/3,10 liegt die Auszahlungsquote bei rund 90 bis 94 %, die Marge also zwischen 6 und 10 %. Welche Marge tatsächlich anliegt, hängt vom Markt und vom Anbieter ab — die Spanne ist hier als Orientierung gedacht, nicht als Versprechen.

Was die Marge für die Bonusrechnung bedeutet: Wer einen 100 €-Bonus zu 5-fachem Umsatz bei Mindestquote 1,80 mitnimmt, wettet 500 € auf eigene Rechnung. Bei einer angenommenen Marge von 5 % auf diesen Märkten liegt der statistische Verlust bei rund 25 €. Der Bonus von 100 € wird damit auf netto rund 75 € reduziert, wenn die Bedingungen genau so eingehalten werden, wie der Anbieter sie vorsieht. Bei höherer Marge und steileren Umsatzfaktoren fällt der reale Wert des Bonus deutlich kleiner aus.

Häufig gestellte Fragen

Ja, Sportwetten sind in Österreich legal, sofern der Anbieter eine Bewilligung des jeweiligen Bundeslandes hält. Der Bund vergibt keine Lizenz für Sportwetten, weil Sportwetten kein Glücksspiel im Sinn des Glücksspielgesetzes sind. Die Bewilligung erteilen die Landesregierungen nach den Wettgesetzen der Länder, also zum Beispiel die NÖ Landesregierung nach dem NÖ Wettgesetz oder das Magistrat der Stadt Wien nach dem Wiener Wettengesetz. Eine nationale Behörde, die Sportwettenanbieter prüft und registriert, existiert nicht.

Gelten die Regeln für Livewetten und Einsatzhöhen in allen Bundesländern gleich?

Nein, die Regeln unterscheiden sich. Wien erlaubt Livewetten nur auf Teilergebnisse oder das Endergebnis, Oberösterreich auf numerische Zwischen- oder Endergebnisse und auf Torschützen-Wetten. Die Einsatzhöhe pro Wette ist in Oberösterreich und Niederösterreich auf 500 € begrenzt, in Wien an terminals ohne Counter auf 40 €. Welche Regeln im Einzelfall gelten, hängt vom Bundesland ab, in dem der Anbieter die Wett-Daten bereitstellt. Wer eine Wette platziert, sollte vorab prüfen, welche Regeln für den jeweiligen Anbieter gelten.

Seit wann beträgt die Wettgebühr 5 %, und wer schuldet sie?

Seit dem 1. April 2025 beträgt die Wettgebühr in Österreich 5 % des Wetteinsatzes. Zuvor lag der Satz seit dem 1. Oktober 2005 bei 2 %. Die Rechtsgrundlage ist § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 des Gebührengesetzes in der Fassung BGBl. I Nr. 7/2025. Die Gebühr wird vom Betreiber geschuldet, der die Wette abschließt oder vermittelt, nicht vom Wettkunden. Die Weitergabe an den Wettkunden — über die Quote, über den Auszahlungsbetrag oder als Eigenanteil des Betreibers — ist Sache des Anbieters.

Gibt es eine österreichweite Selbstsperre oder ein bundesweites Einzahlungslimit für Sportwetten?

Nein. Die Selbstsperre und das Einzahlungslimit sind pro Anbieter und pro Bundesland organisiert. tipp3 bietet eine Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren, win2day ein wöchentliches Einzahlungslimit von 250 € bis zum Alter von 26 Jahren und 1.680 € pro Kalendermonat ab 26 Jahren. Eine Sperre bei einem Anbieter hindert nicht die Anmeldung bei einem anderen. Das Glücksspielreformgesetz 2026, das ein Sperr- und Limitregister vorsieht, betrifft Glücksspiele nach dem GSpG, nicht länderbewilligte Sportwetten.

Wie unterscheiden sich Anbieter mit Landesbewilligung von Anbietern mit ausländischer Lizenz?

Anbieter mit Landesbewilligung unterliegen dem Wettgesetz des jeweiligen Bundeslandes, haben eine österreichische Behörde als Ansprechpartner und müssen die Spielerschutz-Instrumente nach Landesrecht anbieten. Anbieter mit ausländischer Lizenz — Malta, Gibraltar, Anjouan, Tobique — unterliegen dem Recht des Lizenzstaates; eine österreichische Behörde ist für Streitfälle nicht zuständig, und das österreichische Limitsystem greift nicht. Beide Gruppen schulden die Wettgebühr, wenn sie Wetten aus Österreich abschließen. Welche Plattform die richtige ist, hängt davon ab, ob man auf eine österreichische Aufsicht Wert legt oder bewusst ein internationales Angebot sucht.

Wie berechnet sich der mögliche Gewinn aus Einsatz und Quote nach Abzug der Wettgebühr?

Der Bruttogewinn ist Einsatz × Quote. Bei 10 € Einsatz und Quote 2,00 sind das 20 € Bruttogewinn. Die Wettgebühr von 5 % wird bei tipp3 auf den Bruttogewinn berechnet; bei verlorener Wette trägt der Anbieter die Gebühr, bei gewonnener Wette werden 5 % vom Bruttogewinn abgezogen. Im Beispiel bleiben damit 19 € Auszahlung. Bei Kombiwetten multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Tipps zu einer Gesamtquote, auf die dieselbe Gebührenregel angewendet wird. Gewinne aus Cash-Outs und aus Ja-Nein- sowie „alle 7“-Wetten sind bei tipp3 von dem Abzug ausgenommen.

Inhalt erstellt vom Team «Beste Sportwetten-Boni»